Ein deutsches Gericht urteilt, dass die Umwandlung urheberrechtlich geschützter Fotos in einen Comic-Stil mittels KI nicht zwangsläufig eine Rechtsverletzung darstellt. In dem Fall hatte ein Fotograf wegen KI-bearbeiteter Hundefotos geklagt. Das Gericht stellte fest, dass keine direkte Kopie geschützter kreativer Elemente wie Komposition oder Beleuchtung vorlag, und wies darauf hin, dass fotografische Motive an sich nicht urheberrechtlich geschützt sind. Das Urteil unterstreicht, dass KI-Ergebnisse erkennbare menschliche kreative Entscheidungen erfordern, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.
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