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Elon Musks xAI steht vor einer Klage wegen Kinderpornografie; Minderjährige behaupten, Grok habe sie entkleidet.

Drei anonyme Kläger gingen in einer am Montag vor dem Bundesgericht in Kalifornien eingereichten Klage davon aus, dass Elons Unternehmen xAI zur Rechenschaft gezogen werden sollte, weil es seine KI-Modelle dazu erlaubt habe, missbräuchliche sexuelle Bilder von identifizierbaren Minderjährigen zu erstellen.
Die drei Kläger, die versuchen, aus dieser Angelegenheit eine Sammelklage zu machen, möchten alle vertreten, deren echte Bilder aus der Jugendzeit durch Grok in sexuellen Inhalt umgewandelt wurden. Sie behaupten, xAI habe keine grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, wie sie andere Forschungslabore anwenden, um zu verhindern, dass ihre Bildmodelle Pornografie mit Darstellungen echter Personen und Minderjähriger erzeugen. Die Klage mit den Bezeichnungen Jane Doe 1, Jane Doe 2 (ein Minderjähriger) und Jane Doe 3 (ein Minderjähriger) gegen X.AI Corp und X.AI LLC wurde beim U.S. District Court für den Northern District of California eingereicht.
Andere Bildgeneratoren für tiefes Lernen nutzen verschiedene Techniken, um zu verhindern, dass aus gewöhnlichen Fotos Kinderpornografie erstellt wird. In der Klage wird behauptet, xAI habe diese Standards nicht übernommen.
Bemerkenswerterweise ist es, wenn ein Modell die Erstellung von nackten oder erotischen Inhalten aus echten Bildern ermöglicht, nahezu unmöglich, zu verhindern, dass es sexuellen Inhalt mit Kindern erzeugt. Musks öffentliche Bewerbung der Fähigkeit von Grok, sexuelle Bilder zu erstellen und reale Personen in knappen Outfits darzustellen, spielt in dieser Klage eine bedeutende Rolle.
Das Unternehmen hat auf eine Anfrage von TechCrunch um Stellungnahme nicht reagiert.
Eine der Klägerinnen, Jane Doe 1, hatte Fotos von ihrer Highschool-Heimkehrfeier sowie aus dem Jahrbuch durch Grok so verändert werden lassen, dass sie darauf nackt dargestellt wurde. Ein anonymer Hinweisgeber, der sie über Instagram kontaktierte, teilte ihr mit, dass die Bilder im Internet kursierten, und schickte ihr einen Link zu einem Discord-Server, auf dem sexuell verfremdete Bilder von ihr sowie weiteren Minderjährigen zu sehen waren, die sie aus der Schule kannte.
Eine zweite Klägerin, Jane Doe 2, erhielt von Strafermittlern Informationen über veränderte, sexualisierte Bilder von ihr, die durch eine Drittanbieter-App erstellt worden waren, die auf Grok-Modellen basiert. Eine dritte Klägerin, Jane Doe 3, wurde ebenfalls von Strafermittlern informiert, die ein verändertes, pornografisches Bild von ihr auf dem Handy eines festgenommenen Täters entdeckt hatten. Die Anwälte der Klägerinnen argumentieren, da auch die Nutzung durch Dritte weiterhin Musks Code und Server erfordere, müsse das Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden.
Alle drei Klägerinnen, von denen zwei noch Minderjährige sind, geben an, aufgrund der Verbreitung dieser Bilder sowie der potenziellen Auswirkungen auf ihren Ruf und ihr soziales Leben unter extremem Stress zu leiden. Sie fordern zivilrechtliche Sanktionen gemäß verschiedenen Gesetzen, die darauf abzielen, ausgenutzte Kinder zu schützen und Unterlassungsfehler von Unternehmen zu verhindern.
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